Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub, krank oder verhindert ist wegen anderer Termine?
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder Termine vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für sechs bis 8 Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
alle-pflege.de bietet ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege verschiedene Angebote. Die Leistungen pro Kalenderjahr betragen 1612,00 € plus 806,00 € .
Angebot 1:
alle-pflege.de übernimmt jeden Morgen die große Morgentoilette und bereitet das Frühstück zu. Jeden Abend übernehmen wir die kleine Abendtoilette, bereiten das Abendbrot zu und sorgen dafür, dass sie zu Bett gebracht werden. Bei Bedarf kommen wir mittags vorbei, bereiten ihnen eine warme Mahlzeit zu und begleiten sie bei einem Toilettengang.
Angebot 2:
alle-pflege.de übernimmt 2-3 mal pro Woche das Duschen, geht für sie einkaufen und reinigt ihre Wohnung
Angebot 3:
alle-pflege.de schaut einmal täglich nach ihnen, richtet ihre Medikamente für den Tag und überprüft ob sie weitere Hilfe benötigen. Sollte dies der Fall sein, können wir sofort tätig werden.
Mit Hilfe dieser Angebote können sie sich sicher zu Hause fühlen und ihre Angehörigen können entspannt in den Urlaub fahren oder lange aufgeschobene Termine (z.B. wichtige Kontrolluntersuchungen beim Hausarzt oder einfach mal eine Freundin besuchen) wahrnehmen.
Gerne schneiden wir nach ihren induviduellen Wünschen ein Angebot für sie persönlich zu. Auch können wir für sie die Verhinderungspflege bei ihrer Pflegkasse beantragen bzw. Ihnen dabei behilflich sein.
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Zum Thema Pflege gibt es vieles zu erfahren und zu beachten. Wir beraten Sie gerne.
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