Sofern sie eine Geldleistung von ihrer Pflegekasse erhalten, weil sie pflegebedürftig sind, muss in regelmäßigen Abständen (alle 6 Monate) die durch Laien geleistete Pflege in ihrem Haushalt überprüft werden.
Es handelt sich dabei um einen sogenannten Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft (§§37,3 SGB XI). Das Gespräch dient der regelmäßigen Beratung und Hilfestellung der Pflegenden um die Pflegequalität sicherzustellen. Dabei wird die Pflegesituation vor Ort eingeschätzt und Maßnahmen zur Verbesserung und Entlastung der Pflegesituation vorgeschlagen.
Zum Thema Pflege gibt es vieles zu erfahren und zu beachten. Wir beraten Sie gerne.
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